{"id":56,"date":"2025-03-04T06:39:09","date_gmt":"2025-03-04T06:39:09","guid":{"rendered":"https:\/\/g2kreativtotal.de\/?page_id=56"},"modified":"2026-09-03T15:27:31","modified_gmt":"2026-09-03T15:27:31","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/g2kreativtotal.de\/?page_id=56","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">G2 kreativ total e.V.<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Allgemeines<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen: G2 kreativ total e.V. und ist unter diesem Namen im Vereinsregister beim Amtsgericht Rostock unter der Nummer VR 2307 eingetragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Gerichtsstand ist die Hansestadt Rostock. Sitz des Vereins ist die Hansestadt Rostock.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Ziele und Aufgaben<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur. Die Mitglieder sind k\u00fcnstlerisch t\u00e4tig und vermitteln ihre Kenntnisse und Fertigkeiten an die Vereinsmitglieder und Au\u00dfenstehende. Die Mitglieder geben Impulse f\u00fcr eine k\u00fcnstlerische Bet\u00e4tigung und der Auseinandersetzung mit der Kunst und Kultur, insbesondere \u00fcber die gemeinsame Erarbeitung von Kunstwerken und deren Pr\u00e4sentation auf Ausstellungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.<\/li>\n\n\n\n<li>Jegliche Mittel werden satzungsgem\u00e4\u00df verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1. Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>a) Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige Person werden. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen mit Zustimmung ihres jeweiligen gesetzlichen Vertreters Mitglied werden.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Die Mitgliedschaft muss durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages f\u00fcr das laufende Kalenderjahr ist der Erwerb der Mitgliedschaft vollzogen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt:<\/p>\n\n\n\n<p>a) durch schriftlich erkl\u00e4rten Austritt.<\/p>\n\n\n\n<p>b) durch Ausschluss, wenn das Mitglied gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft, mit dem Mitgliedsbeitrag l\u00e4nger als 3 Monate im R\u00fcckstand ist, Vereinsbeschl\u00fcsse nicht befolgt oder ein sonstiges vereinssch\u00e4digendes Verhalten zeigt. Der Ausschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit durch einen vom Vorstand zu fassenden Beschluss mit Begr\u00fcndung. Das Mitglied muss vom Vorstand vor Beschlussfassung geh\u00f6rt werden. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich zuzustellen. Einspruch kann jedes Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher \u00dcbergabe, im Postzustellungsverfahren mit Empfangsbest\u00e4tigung, erheben. Wird der Einspruch vom Vorstand abgelehnt, kann jedes Mitglied seinen Einspruch vor der Mitgliederversammlung begr\u00fcnden. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann mit einfacher Stimmenmehrheit endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>c) durch den Tod.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.<\/strong> Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht \u00fcbertragbar und nicht vererbbar.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Mitgliedsbeitrag<\/h3>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag in einem Betrag p\u00fcnktlich zu begleichen. Die H\u00f6he des Mitgliederbeitrages und sonstiger Leistungen sowie die Zahlungstermine werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Wird danach gemahnt, ist eine Mahngeb\u00fchr, deren H\u00f6he die Mitgliederversammlung auf gesetzlicher Grundlage festsetzt, zu erheben. Von der Mitgliederversammlung beschlossene Umlagen d\u00fcrfen in ihrer H\u00f6he max. das 6-fache des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages betragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Organe<\/h3>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand<\/li>\n\n\n\n<li>die Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss im I. Quartal eines jeden Jahres als Jahreshauptversammlung stattfinden.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand sie beschlie\u00dft. Der Vorstand ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens 25 % der Mitglieder einen diesbez\u00fcglichen schriftlichen Antrag mit Hinweis auf Verhandlungsgegenst\u00e4nde vorlegen.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand schriftlich einberufen und vom Vorsitzenden geleitet. Die Einladung muss mindestens 4 Wochen vorher unter Angabe von Zeit, Ort, der Tagesordnung und der Beschlusspunkte erfolgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen ist (au\u00dfer in F\u00e4llen des \u00a7 10, Pkt. 2).<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge zur Behandlung spezieller Themen in der ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) sind sp\u00e4testens 15 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. a) Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes, des Kassierers und des Berichtes der Rechnungspr\u00fcfer, b) Beschlussfassung \u00fcber den Haushalt f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr, c) Entlastung des Vorstands, d) wenn erforderlich, Neuwahl des Vorstandes oder einzelner Mitglieder des Vorstandes, der Rechnungspr\u00fcfer, e) Festsetzung des Beitrages, eventueller Umlagen und sonstiger Leistungen, f) endg\u00fcltige Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss eines Mitgliedes gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2b, g) Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge, h) Satzungs\u00e4nderungen.<\/li>\n\n\n\n<li>Allgemeine Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, Beschl\u00fcsse zur Satzungs\u00e4nderung setzen die Zustimmung einer 3\/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder voraus. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen, die vom Protokollf\u00fchrer und vom Vorsitzenden zu unterschreiben sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand besteht aus 3\u20135 Mitgliedern, darunter\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>dem Vorsitzenden,<\/li>\n\n\n\n<li>dem stellv. Vorsitzenden,<\/li>\n\n\n\n<li>dem Kassierer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird gerichtlich oder au\u00dfergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder stets gemeinsam vertreten, darunter immer der Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gew\u00e4hlt. Scheidet jedoch ein Vorstandsmitglied aus, ist dieses Amt auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch eine Wahl personell zu ersetzen. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied des Vereins nach Vollendung des 18. Lebensjahres, es sollte jedoch \u00fcber die f\u00fcr die jeweilige Vorstandst\u00e4tigkeit n\u00f6tige Eignung verf\u00fcgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Er hat die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren, wenn sie nicht gegen Gesetz und Satzung versto\u00dfen. Seine T\u00e4tigkeit ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich und darf nur auf die Erreichung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele des Vereins gerichtet sein. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann den Mitgliedern des Vorstandes eine pauschale Entsch\u00e4digung in angemessener H\u00f6he gezahlt werden. Die steuer- und abgabenrechtlichen Vorschriften sind strikt einzuhalten. Die Zahlung pauschaler Entsch\u00e4digungen gilt mit der Genehmigung des Haushaltsplanes f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ftsjahr als beschlossen, sofern hierf\u00fcr im Haushaltsplan eine gesondert ausgewiesene Haushaltsposition der H\u00f6he nach bestimmt ist. Sofern Haushaltspl\u00e4ne nach dem Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres genehmigt werden, gilt der Beschluss \u00fcber die Gew\u00e4hrung einer pauschalen Entsch\u00e4digung r\u00fcckwirkend ab Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50 % seiner Mitglieder anwesend sind.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Rechnungspr\u00fcfer<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Es sind 2 gleichberechtigte Rechnungspr\u00fcfer zu benennen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer sind ein demokratisches Kontrollorgan und werden von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gew\u00e4hlt. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sollte \u00fcber die n\u00f6tige Eignung verf\u00fcgen. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer bereiten die Pr\u00fcfungen nach Schwerpunkten vor. Sie haben das Recht, an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer sind der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und wachen \u00fcber die Einhaltung der Satzung. Sie pr\u00fcfen unangemeldet mindestens 2-mal j\u00e4hrlich die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstandes, insbesondere die Finanzwirtschaft. \u00dcber das Ergebnis informieren sie den Vorstand.<\/li>\n\n\n\n<li>Ihnen obliegen insbesondere folgende Pr\u00fcfungen:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Kasse<\/li>\n\n\n\n<li>Buchf\u00fchrung<\/li>\n\n\n\n<li>Verwendung der Mittel laut Satzung und Haushaltsplan<\/li>\n\n\n\n<li>Einhaltung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ergebnisse der Pr\u00fcfung sind schriftlich niederzulegen, von den Pr\u00fcfern zu unterschreiben und der Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Finanzwirtschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Finanzgesch\u00e4fte werden durch den Kassierer unter der Mitwirkung des Vorsitzenden oder des stellv. Vorsitzenden auf der Grundlage des Haushaltsplanes wahrgenommen. Der Verein darf im Sinne des \u00a7 64 AO einen Zweckbetrieb unterhalten. Dies betrifft z. B. Beitr\u00e4ge\/Geb\u00fchren zu Lehrveranstaltungen, Eintrittsgelder f\u00fcr Veranstaltungen usw.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Aufl\u00f6sung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss mit einer 3\/4-Mehrheit s\u00e4mtlicher Mitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung sowie Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke ist das vorhandene Verm\u00f6gen nur f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke zu verwenden. Es wird zweckgebunden f\u00fcr die weitere F\u00f6rderung von Kunst und Kultur der Stadt Rostock zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand, wenn die Mitgliederversammlung nicht andere Personen daf\u00fcr bestellt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Schlussbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, eine aus gesetzlichen oder steuerlichen Gr\u00fcnden notwendig werdende redaktionelle \u00c4nderung der Satzung vorzunehmen. Die Mitglieder sind dar\u00fcber unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 29.9.2007 beschlossen, zuletzt ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung am 31.3.2014.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>G2 kreativ total e.V. \u00a7 1 Allgemeines \u00a7 2 Ziele und Aufgaben \u00a7 3 Mitgliedschaft 1. Erwerb der Mitgliedschaft a) Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige Person werden. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen mit Zustimmung ihres jeweiligen gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. b) Die Mitgliedschaft muss durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme. 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